Die erste eigene Wohnung in der neuen Studentenstadt, mehr Platz mit dem neuen Lebenspartner oder endlich ins Eigenheim mit der Familie: Umzüge sind aufregend, denn fast immer leuten sie einen neuen Lebensabschnitt ein. Doch wer viel Geld in die Hand nimmt, um sich neu einzurichten, sollte sich auch mit dem Thema Hausratversicherung auseinandersetzen. Was Studenten, Paare und Häuslebauer im Bezug auf die Hausratversicherung beachten müssen, erfahren Sie hier.
Grundsätzlich deckt die Hausratversicherung alles ab, was sich in Ihrer Wohnung befindet – und NICHT fest verbaut ist. Zur Wohnung gehören bei den meisten Policen übrigens auch Terrassen, Anbauten, Keller und Garagen in unmittelbarer Umgebung.
Standardmäßig sind in den üblichen Grundtarifen zumindest die folgenden (und ähnliche) Dinge versichert:
Gut zu wissen: Nicht immer müssen sich die versicherten Gegenstände unbedingt in den eigenen vier Wänden befinden. Wenn Ihnen beispielsweise etwas aus dem (verschlossenen) Auto gestohlen wird, ist das in den meisten Fällen ebenfalls durch den Versicherungsschutz abgedeckt.
Bei den Eltern ausziehen: Für die einen ein Fluch, für die anderen ein Segen. Klar, alleine zu wohnen bringt einige Freiheiten und Vorteile mit sich. Schließlich kann niemand mehr Vorschriften zum Haushalt oder zu Ausgehzeiten machen. Wer den Schritt in die eigenen vier Wände schon gewagt hat, wird uns zustimmen, dass die erste eigene (Studenten-)Bude jedoch auch ganz neue Herausforderungen und Veränderungen mit sich bringt.
Versicherungen, wie zum Beispiel die Hausratversicherung, sind da keine Ausnahme. Diese gehört neben der Haftpflichtversicherung zu den beliebtesten Versicherungen Deutschlands. Sie springt bei (unverschuldeten) Schadenfällen ein und bietet finanziellen Schutz für die geliebte Wohnungseinrichtung. Vor allem junge Menschen sind sich allerdings oft unsicher, ob und ab wann der Vertragsabschluss eigentlich sinnvoll ist. Schließlich sind das 90 cm-Bett, die von den Großeltern geerbte Kommode und der Schreibtisch, den man erst letzte Woche auf dem Flohmarkt erworben hat, in den meisten Fällen dann doch nicht ganz so wertvoll – zumindest materiell betrachtet.
Dass der Wert der Einrichtung allerdings nicht unbedingt im fünf- oder sechsstelligen Bereich liegen muss, um von einer Hausratversicherung zu profitieren, wissen die wenigsten. Ihr Image als „Brauche-ich-nicht-unbedingt-Versicherung“ ist daher leider relativ stark verbreitet.
Hier muss allerdings gesagt werden: Diese Überzeugung gilt nicht nur in Fachkreisen längst als überholt. Schließlich können nur die wenigsten von uns Einbruchdiebstahl, Brände und Leitungswasserschäden vorausschauend (ein-)planen.
Ob nach einem Umzug jedoch wirklich eine eigene Hausratversicherung nötig wird, hängt davon ab, ob man auch tatsächlich einen eigenen Hausstand gründet. Der Umzug in ein WG-Zimmer oder ein Studentenwohnheim zählt nämlich nicht als Gründung eines eigenen Hausstands. Bei Studierenden ist das Hab und Gut, also der Hausrat, in der Regel im Rahmen der Außenversicherung der elterlichen Hausratversicherung abgesichert. Allerdings muss das Zimmer in Wohnheim oder Wohngemeinschaft umgehend dem Versicherer gemeldet werden. Zudem ist ein Studierendenzimmer in einigen Versicherungsverträgen nur während der Erstausbildung abgesichert. Für Details einfach einen Blick in die jeweiligen Vertragsbedingungen werfen.
Für Paare die zusammenziehen macht es Sinn, die Hausratversicherung zusammenzulegen, um monatliche Kosten zu sparen. Doch wie geht man hierbei am besten vor?
Zuerst gilt es zu klären, welche Hausratversicherung bestehen bleibt und welche gekündigt werden soll. In der Regel können Sie bei einem Zusammenzug lediglich den neueren Vertrag ohne Wartezeit kündigen. Der ältere Vertrag bleibt somit bestehen und wird auf beide Partner überschrieben.
Den jüngeren Vertrag können Sie in der Regel also unkompliziert kündigen. Ein Großteil der Versicherer bietet in diesem Fall nämlich die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung des jüngeren Vertrags zum Zeitpunkt des Umzugs in die neue Wohnung an. So lassen sich Kündigungsfristen umgehen, damit ein Partner einfach in die Police des anderen einsteigen kann.
Kleiner Tipp: Obwohl diese Vorgehensweise der Regelfall ist, sollten Sie die Möglichkeiten und Bedingungen der außerordentlichen Kündigung frühzeitig mit Ihrem Anbieter besprechen.
Mit dem Zusammenziehen ändern sich in den meisten Fällen auch die Größe der Wohnung und der Inhalt des Hausstands. Ist das der Fall, muss die Versicherungssumme der Hausratversicherung im nächsten Schritt neu berechnet werden. Denn die Summe ist im Regelfall von der Quadratmeterzahl der Wohnung abhängig - das sollten Sie nach dem Zusammenziehen auf jeden Fall beachten!
Meldet man die Gegebenheiten in der neuen Wohnung nicht der Versicherung, kann das Folgen haben. Denn ist der Wert des Hausrats in der neuen Wohnung höher als die im Versicherungsvertrag angegebene Versicherungssumme, droht im Schadensfall eine Unterversicherung. Das bedeutet, dass Ihr Versicherer nur bis zur angegebenen Summe haftet, obwohl der entstandene Schaden größer ist.
Brauchen Eigenheimbesitzer eine Hausratversicherung? Die Antwort liegt auf der Hand: Als Häuslebauer sollten wirklich in jedem Fall eine Hausratversicherung abschließen. Schließlich haben Sie für den Traum vom Eigenheim viel Geld in die Hand genommen und sich komplett neu eingerichtet. Eine Hausratversicherung hilft nach Abschluss im Schadensfall dabei, nicht selbst auf den Kosten sitzen zu bleiben. Was viele aber nicht wissen: Bei einer ganzen Reihe von Schäden sind die Übergänge zwischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung fließend:
Kurz gesagt: Um sicher zu gehen, dass im Schadensfall sämtliche Kosten gedeckt sind, sollten Sie als Häuslebauer auf keine der beiden Versicherungen verzichten.
Bei vielen Hausratversicherungen sind Elementarschäden am Mobiliar übrigens nur in einem Zusatzmodul abgedeckt. Wer also auch im Falle einer Überschwemmung abgesichert sein möchte, sollte einen genauen Blick ins Kleingedruckte riskieren – und gegebenenfalls nachversichern.
Was viele von uns ebenfalls mit dem Wort Umzug verbinden: Stress. Ich finde, das muss nicht sein. Mit dieser Checkliste läuft der nächste Umzug möglichst reibungslos ab.
Drei bis vier Monate vor dem Umzug:
Etwa einen Monat vor dem Umzug:
Zwei Wochen vor dem Umzug:
Eine Wochen vor dem Umzug:
Kurz vor dem Umzug
Am Tag des Umzugs
In der Woche nach dem Umzug